Vergütung
Jede anwaltliche Tätigkeit ist zu vergüten.
In der Regel findet eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) statt. Beachten Sie bitte, dass bei einer Rechtsschutzversicherung häufig eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Die aktuelle Gebührentabelle finden Sie als Anlage 2 zum RVG, die Gebührensätze im dazu gehörenden Vergütungsverzeichnis unter www.gesetze-im-internet.de/rvg/.
Bei sehr hohen Streitwerten und damit verbundenen Gebühren bietet sich eine Abrechnung nach Stundensätzen an.
Wir berechnen zum Beispiel:
- Mündliche Erstberatung bei Privatleuten/Verbrauchern (bis zu 1 Stunde):
von 125,- EUR bis 190,00 EUR.
- bei vereinbarter Stundensatzabrechnung pro Stunde:
225,00 EUR.
- Beratung und Erstellen einer Betreuungs-/Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
pauschal mit Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer:
240,00 EUR.
Hinzu kommen jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer und die Nebenkosten nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Vorschussleistungen sind in der anwaltlichen Praxis üblich und werden regelmäßig in Rechnung gestellt.